Änderung des Hebesatzes der Gemeinde Rühen zum 01.01.2024

„Grundsteuer B“

Der Rat der Gemeinde Rühen hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 den Hebesatz für die Realsteuer „Grundsteuer B“ für das Haushaltsjahr 2024 geändert und wie folgt festgesetzt:

                                                            Hebesatz   ALT                                 Hebesatz   NEU

Grundsteuer B                              350,00  v. H.                                      380,00  v. H.

 

Die Samtgemeinde Brome hat die Änderungsbescheide rückwirkend zum 01.01.2024 erstellt und wird diese ab dem 10.09.2024 per Post zustellen.

ServiceCenter

Bereich Ordnungswesen, Finanzen