Anliegen
Bauantrag
Sie möchten | einen Bauantrag stellen |
Hinweis | Für Bauvorhaben in der Samtgemeinde Brome ist der Landkreis Gifhorn zuständige Bauaufsichtsbehörde. |
Gebühr
Alle am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden erheben für ihre Mitwirkung eine Verwaltungsgebühr. Die Samtgemeinde Brome erhebt für ihre Stellungnahme gemäß der Verwaltungskostensatzung.pdf 127.75 KB 16.05.2006 . |