Öffentliche Bekanntmachung – Ortsumgehung (OU) Oebisfelde, B188 n (1. BA)

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung Wanzleben, den 01.08.2024
und Forsten Mitte; Außenstelle Wanzleben
Ritterstraße 17 – 19
39164 Wanzleben
AZ.: 15.3 – BK7001 – B 4.11

Flurbereinigungsverfahren nach §§ 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)*
„Ortsumgehung (OU) Oebisfelde, B188 n (1. BA)
Landkreis Börde, Verf. – Nr. 27 BK 7001“

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im o.g. Flurbereinigungsverfahren wurden die Werte der eingebrachten Grundstücke nach den §§ 27 ff. FlurbG ermittelt. Die Karten und Nachweisungen zu den Wertermittlungsergebnissen der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet lagen zur Einsichtnahme, zu den vorher im „Burgenboten“ – Ausgabe 06/2023 veröffentlichten Zeiten, für die Beteiligten aus:

vom 23.08.2023 bis 25.08.2023
im Burgverbinder der Stadtverwaltung Oebisfelde – Weferlingen, Lange Str. 19
39646 Oebisfelde – Weferlingen

vom 05.09.2023 bis 07.09.2023
im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte (obige Adresse)

Der Anhörungs- und Erläuterungstermin fand am 13.09.2023 im Burgverbinder der Stadt-verwaltung Oebisfelde – Weferlingen, Lange Str. 19, 39646 Oebisfelde – Weferlingen, wie vorher öffentlich bekannt gemacht, statt.

Während der Auslegungen und im Anhörungstermin wurden den Erschienenen die Wertermitt-lungsergebnisse durch einen Vertreter der Flurbereinigungsbehörde erläutert. Von zwei Beteiligten (Eigentümern) wurden Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse erhoben, welche sich nach der Prüfung durch die Flurbereinigungsbehörde als unbegründet erwiesen. Dem entsprechend wurden die Wertermittlungsergebnisse durch die Flurbereini-gungsbehörde nicht verändert. Die Ergebnisse der Wertermittlung werden hiermit folgerichtig gemäß § 32 FlurbG festgestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse kann, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben (obige Adresse) oder beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Gr. Ringstraße 52, 38820 Halberstadt oder beim Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt, Ernst – Kamieth – Straße 2, 06112 Halle/ Saale einzulegen. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung mit dem ersten Tage der Bekanntmachung. Bei Einlegung des Widerspruchs wird die Frist nur gewahrt, wenn das Widerspruchsschreiben bzw. die Niederschrift bis zum Ablauf der angegebenen Frist bei der Behörde eingegangen bzw. aufgenommen worden ist.

Im Auftrag

gez. Manuela Moritz DS

*In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Jahressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)